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Hinweise zum Ausrüstungsvermietung |
Eine Überlassung an Dritte ist untersagt. Der Mieter ist angehalten die von ihm entliehennen Teile bei Ausleihe auf ihren Zustand zu überprüfen und gegebene Mängel gleich anzuzeigen. Alle entliehenen Gegenstände sind in einwandfreiem und gesäubertem Zustand zurückzugeben. Anderenfalls wird eine entsprechende Gebühr erhoben. Tauchgeräte sind bei Abholung gefüllt und können leer (mindestens 20 bar Restdruck) wieder abgegeben werden. Der Mieter versichert ausdrücklich, das er über ein gültiges Tauchzertifikat und über eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung verfügt. |
Haftung, Beschädigung & Verlust |
Der Mieter haftet voll für alle Schäden, die mit oder an den entliehgemieteten Gegenständen angerichtet werden. Beschädigungen werden zu Lasten des Mieter repariert. Bei irreparablen Schäden oder Verlust der Ausrüstung wird der Neupreis in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unsachgemäßige Behandlung. Sollten Ausrüstungsgegenstände im Urlaub ausfallen, muß eine Bestätigung über die Ursache und den Zeitpunkt des Ausfalles vorgelegt werden, wenn der Mieter eine Minderung des Verleihpreises in Betracht zieht. |
Verleihzeitraum |
Verleihzeiten verstehen sich pro Kalendertag (wobei ein Tag auch 24 h heissen kann). Der Wochenendtarif (Fr.-Mo.) gilt von Freitag 14:00 Uhr bis Montag 19:00 Uhr, hierbei werden 2 Tage berechnet. Ausgabe und Rücknahme von Ausrüstung erfolgt nur während der regulären Öffnungszeiten. Mindestverleihdauer ist ein Tag. Mietpreis Der Mietpreis ist vorab für den gewünschten Zeitraum fällig. Nicht genutzte Miettage werden nicht zurück erstattet. In Enzelfällen wird eine Kaution fällig. Die Höhe der Kaution ist abhängig von Ausrüstungsgegenstand. Der Mietpreis ist vorab für den gewünschten Zeitraum fällig. Nicht genutzte Miettage werden nicht zurück erstattet. In Enzelfällen wird eine Kaution fällig. Die Höhe der Kaution ist abhängig von Ausrüstungsgegenstand. |